| 8-85b | Anwendung von Blutegeln zur Sicherung des venösen Blutabstroms bei Lappenplastiken oder replantierten Gliedmaßenabschnitten | ||
| Anwendung von Blutegeln zur Sicherung des venösen Blutabstroms bei Lappenplastiken | |||
| Anwendung von Blutegeln zur Sicherung des venösen Blutabstroms bei replantierten Gliedmaßenabschnitten |
